Office 365 ein Fall für den Betriebsrat? DGB kritisiert Workplace Analytics als Tool gegen Low-Performer

Office 365 LogoManche haben das Problem bei der Vorstellung des Office Graph und Delve schon kommen sehen: Die Analyse aller Mitarbeiteraktivitäten am digitalen Arbeitsplatz könnte in der deutschen Arbeitswelt zu Konflikten führen. Jetzt hat Microsofts neues Workplace Analytics tatsächlich den DGB auf den Plan gerufen, der amerikanische Technikoptimismus kollidiert offenbar mit dem deutschen Arbeitsrecht.

Bisher war die Diskussion um Delve und den zugrundeliegenden Office Graph eher theoretischer Natur, nicht zuletzt, weil Office 365 erst langsam in die deutschen Unternehmen vordringt. Doch mit seinem neuen Serviceangebot Workplace Analytics bündelt Microsoft nun ganz gezielt jene Funktionen, die eine Analyse und Auswertung der Mitarbeiteraktivitäten ermöglichen.

„Der Betriebsrat muss Office 365 absegnen“

„Entfesseln Sie das Potenzial Ihrer Mitarbeiter mit Workplace Analytics“ – mit dieser Marketingaussage hat Microsoft nun Arbeitsrechtler sensibilisiert und den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zu einer ausführlichen Stellungnahme veranlasst. Der zuständige DGB-Rechtsexperte Ralf-Peter Hayen sieht hier Tür und Tor geöffnet für die Überwachung von Arbeitnehmern, und stellt fest, dass unter diesen Voraussetzungen der Einsatz von Office 365 vom Betriebsrat abgesegnet werden muss: „Betriebsräte müssen vor Einführung oder gar Anwendung der Software im Betrieb mitbestimmen. Der Arbeitgeber muss vor der Installation detailliert Auskunft geben, ob und wie er die erfassten Daten nutzen will. Die Mitbestimmung dient dem Schutz des Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, so das Fazit Hayens.

„Arbeitgeber können Low-Performer aussortieren“

Als weiterer Kritiker wird der Arbeitsrechtler Marc-Oliver Schulze zitiert, der in Workplace Analytics ein Werkzeug sieht, mit dem Arbeitgeber „Low-Performer“ aussortieren könnten. Laut DGB ist die Rechtslage klar, falls der Einsatz nicht vom Betriebsrat abgesegnet ist, drohe ein Zwangsgeld.

Der Anwalt rät Betriebsräten, den Einsatz von Office 365 über eine Betriebsvereinbarung zu Datensicherheit und Datenmanipulation zu regeln: „Will ein Unternehmen Office 365 in der Cloud-Version einführen, muss es mit Microsoft einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung schließen. Darin müssen die in der Datenschutz-Grundverordnung (§ 28 Abs. 3 DSGVO) genannten Rechte und Pflichten geregelt sein. Der Betriebsrat sollte außerdem auf Regelungen bestehen, die ihm das Recht einräumen, beim Anbieter selbst Auskunft und Einsicht zu verlangen. Die ArbeitnehmervertreterInnen sollten sicherstellen, dass nicht jede „technisch mögliche aber zwecküberschießende Datenverarbeitung erfolgt“.

wm@sharepoin
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Carsten
5 Jahre her

Was ist hieraus eigentlich geworden? Die Aussagen im ursprünglichen Artikel lesen sich ein wenig wie „da hat jemand das Produkt bzw. die Funktionen nicht verstanden“..

Carsten
5 Jahre her
Reply to  Wolfgang Miedl

Erst einmal ist eigentlich jede Office 365 Einführung betriebsratsrelevant. Ich habe selbst im eigentlich weniger kitzeligen SharePoint on-prem Bereich seit acht Jahren keine Einführung gehabt, bei der nicht der Betriebsrat recht früh wegen der MySites und Profile eingebunden gewesen ist. Eine Vertriebsvereinbarung für Skype for Business ist gerade bei größeren Unternehmen eigentlich obligatorisch. MyAnalytics hat keine Möglichkeit, dass andere Personen außer man selbst auf diese Informationen zugreifen können. Die Daten werden im Hintergrund zu einem ordentlichen Teil im Graph eh erhoben, MyAnalytics gibt dem Benutzer dann das Dashboard dazu. Dazu fehlt noch, dass es keine „Statistik“ in Rohdatenform gibt. Wie… Read more »