Lizenz-Unklarheiten bei Office 2013: Trotz neuem Licensing Brief bleiben Fragen zu Produktbenutzungsrechten

Office 2013 Logo (2)Die korrekte Verwendung von Microsoft-Produkten gemäß der Lizenzbestimmungen ist ein komplexes Thema – auch beim neuen Office 2013. Microsoft adressiert nun im soeben veröffentlichten “Licensing Brief” die wichtigsten Fragen zu den Produktbenutzungsrechten (Product Use Rights – PUR) in gestraffter Form. Unter anderem befasst sich das neunseitige PDF mit der Problematik der geschäftlichen Nutzung von Windows RT-Geräten, auf denen die Privatanwenderversion “Office Home and Student RT” vorinstalliert ist. Weiterhin existieren im Lizenzdickicht aber etliche Ungereimtheiten.

Office RT, das auf allen Windows RT-Geräten kostenlos mitgeliefert wird, darf bekanntlich nicht für geschäftliche Aufgaben verwendet werden. Somit kann beispielsweise ein Benutzer damit keine Präsentation für seine Firma bearbeiten. Wie dazu Ron Grattopp im Office-RT-Lizenz-Q&A (auf Microsoft Technet) erläutert, existieren drei unterschiedliche Möglichkeiten einer legalen Office RT-Verwendung im Unternehmen (die Informationen basieren auf dem umfangreichen 133-Seiten-Dokument “Volumenlizenzierung – Produktbenutzungsrechte”, das dem Licensing Brief vorausging):

  • Ein Unternehmen kann entweder eine einzelne kommerzielle Lizenz erwerben,
  • eine “Office user subscription license” oder
  • eine beliebige Office Volumenlizenz SKU.

Den dritten Punkt präzisiert Microsoft nun im aktuellen Licensing Brief. Sofern eine Lizenz für Office Professional Plus 2013 oder Office Standard 2013 vorliegt, dann darf der Anwender auch Office RT geschäftlich nutzen. Das selbe gilt auch, wenn eine Lizenz für Office für Mac Standard 2011 vorliegt. Aber auch hier ist wieder eine Ausnahme zu beachten: Wird Office Professional Plus 2013 oder Office Standard 2013 in einem Rechenzentrum gehostet und somit Remote verwendet, dann muss Windows RT oder das Gerät separat für die korrespondierende Office Suite lizensiert werden. Diesen Passus hat Kurt Mackie in seinem Artikel auf Redmond Channel Partner, in dem er die gesamte Lizenzproblematik thematisiert, eigens hervorgehoben.

Sonderfall Windows to Go

Ein besondere Situation stellt der Einsatz von Office unter Windows to Go ab Windows 8 dar. Bei Windows to Go handelt es sich um ein System-Image auf USB-Stick, mit dem ein Benutzer an jedem beliebigen PC sein persönliches System booten kann. Um darauf Office 2013 betreiben zu dürfen, stehen folgende zwei Lizenzoptionen zur Verfügung:

  • Windows 8 mit Software Assurance für Windows oder Windows Virtual Desktop Access Abonnement
  • Office Professional Plus oder Office Standard 2013

Lizenz pro Gerät oder pro Nutzer?

Laut Mackie liegt der Teufel aber im Detail, denn der “Licensing Brief” lasse einige Grundsatzfragen offen. So heißt es nämlich einerseits, dass die klassischen lokalen Office-Versionen immer pro Gerät lizenziert werden, andererseits bietet Microsoft inzwischen auch Lizenzen pro Benutzer an. Ein Beispiel für eine Benutzer-Lizenz wäre etwa Office 365. Hier ist es dem Benutzer bekanntlich erlaubt, sein Office 2013 auf bis zu fünf beliebigen PCs zu installieren.

Office 365 nicht über Terminal-Services

Mackie zitiert außerdem noch Erkenntnisse von Rob Horwitz, dem Mitgründer des Analystenhauses “Directions on Microsoft”. Laut Howitz können Unternehmen derzeit Office 365 nicht Remote, also über Terminal Server oder Remote Desktop Services einsetzen. Das Grund dafür sei, dass Office 365 derzeit noch auf Office 2010 Technik basiere und hierbei keine Benutzerverifizierung möglich ist. Seiner Einschätzung nach werde Microsoft aber mit dem Ausbau von Office 365 auch in Richtung einer einfacher zu handhabenden benutzerbasierenden Lizenz gehen.

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